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   OLG Frankfurt, 03.02.1988 - 5 Ss 361/87   

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OLG Frankfurt, 03.02.1988 - 5 Ss 361/87 (https://dejure.org/1988,8352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.02.1988 - 5 Ss 361/87 (https://dejure.org/1988,8352)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 5 Ss 361/87 (https://dejure.org/1988,8352)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 290
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Da dem erneuten (wiederholten) Wiedererkennen wegen der regelmäßig nicht auszuschließenden Möglichkeit einer unbewußten Beeinflussung des Zeugen durch das vorangegangene Wiedererkennen nach anerkannter und richtiger Ansicht im allgemeinen nur ein eingeschränkter Beweiswert zukommt (vgl. BGH NStZ 1987, 288 = StV 1987, 235; OLG Köln StV 1986, 12; OLG Frankfurt StV 1988, 10 und 290; OLG Düsseldorf StV 1991, 11; jeweils mwN.), sind nähere Angaben dazu, auf welchen Wiedererkennungsakt der Tatrichter seine Beweiswürdigung stützt, jedenfalls dann erforderlich, wenn es - wie hier nach dem Inbegriff der sonstigen Feststellungen naheliegt, daß der Zeuge den Angekl. auch schon vor der Hauptverhandlung identifiziert haben könnte (vgl. OLG Frankfurt StV 1988, 290).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00

    Zuverlässigkeit des Wiedererkennens

    Mit festgestellten Mängeln des Vorlageverfahrens und der hierdurch bedingten Beeinträchtigung des Beweiswerts der Täteridentifizierung muß sich das Urteil auseinandersetzen, wobei unter Verwendung etwaiger zusätzlicher Beweisanzeichen alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten zu erörtern sind (OLG Düsseldorf StV 94, 8; OLG Köln StV 94, 67, 68 und StV 86, 12 und StV 92, 412, 413; OLG Frankfurt NStZ 88, 41f. und StV 88, 290f.; OLG Rostock, StV 96, 419, 420).
  • KG, 24.09.1999 - 1 Ss 242/99
    Dem Revisionsgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Lichtbildvorlage aber nur möglich, wenn darüber hinaus auch die Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt und dargestellt wird, ob und wie sich die Vergleichspersonen in ihrer äußeren Erscheinung von dem Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt/M. StV 1988, 290, 291; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 506, 507; KG, Beschluß vom 13. Februar 1995 - (3) 1 Ss 218/94 (63/94)-).
  • KG, 25.06.1998 - 1 Ss 146/98
    Ob das geschehen ist, kann das Revisionsgericht nur beurteilen, wenn im Urteil der Ablauf der Lichtbildvorlage, insbesondere die Anzahl und Qualität der vorgelegten Lichtbilder mitgeteilt, darüber hinaus aber auch dargestellt wird, ob und inwieweit sich die Vergleichspersonen, wie es zur Vermeidung einer Beeinflussung eines Identifizierungszeugen erforderlich ist, in ihrer äußeren Erscheinung von den Tatverdächtigen unterschieden haben (vgl. OLG Köln StV 1986, 12; 1992, 412, 413; OLG Frankfurt StV 1988, 290, 291; KG, Beschlüsse vom 11. April 1994 - (4) 1 Ss 245/93 (15/94) - vom 20. November 1997 - (5) 1 Ss 4/97 (3/97) - und vom 28. Mai 1998 - (5) 1 Ss 90/98 (21/98) -).
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